Patientenbeteiligung
Neu wird der Klientin bzw. dem Klienten eine zusätzliche Patientenbeteiligung verrechnet. Da fast alle Vorgaben im Heim- und Spitexbereich vom Bund festgelegt wurden, gehen wir heute davon aus, dass sich auch nach der Volksabstimmung keine Änderungen ergeben werden.
Als flankierende Massnahmen zur Vermeidung einer übermässigen Belastung von Pflegepatientinnen und -patienten wurden punktuelle Änderungen des AHV-Gesetzes sowie des Bundesgesetzes über die Ergänzungsleistungen beschlossen.
Die Patientenbeteiligung pro Pflegeeinsatz und Tag beträgt zurzeit 20%, jedoch max. CHF 15.95 pro Tag. Die Krankenkasse leistet dafür keine Rückerstattung.
Die Patientenbeteiligung gilt für Personen ab 19 Jahren.